Bürgerliches Gesetzbuch
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
Titel 2 Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
[ Untertitel 1 Nachlassverbindlichkeiten(BGB) ] [ Untertitel 2 Aufgebot der Nachlassgläubiger(BGB) ] [ Untertitel 3 Beschränkung der Haftung des Erben(BGB) ] [ Untertitel 4 Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben(BGB) ] [ Untertitel 5 Aufschiebende Einreden(BGB) ]
Untertitel 3 Beschränkung der Haftung des Erben
[ BGB Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz ] [ BGB Wirkung auf durch Vereinigung erloschene Rechtsverhältnisse ] [ BGB Wirkung auf eine Aufrechnung ] [ BGB Verantwortlichkeit des Erben für bisherige Verwaltung, Aufwendungsersatz ] [ BGB Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten ] [ BGB Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens ] [ BGB Anordnung der Nachlassverwaltung ] [ BGB Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse ] [ BGB Bekanntmachung ] [ BGB Wirkung der Anordnung ] [ BGB Pflichten und Haftung des Nachlassverwalters ] [ BGB Herausgabe des Nachlasses ] [ BGB Vergütung des Nachlassverwalters ] [ BGB Ende und Aufhebung der Nachlassverwaltung ] [ BGB Erschöpfungseinrede des Erben ] [ BGB Dürftigkeitseinrede des Erben ] [ BGB Folgen der Dürftigkeitseinrede ] [ BGB Überschuldung durch Vermächtnisse und Auflagen ]
Untertitel 5 Aufschiebende Einreden
[ BGB Dreimonatseinrede ] [ BGB Einrede des Aufgebotsverfahrens ] [ BGB Ausschluss der Einreden bei unbeschränkter Erbenhaftung ] [ BGB Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft ]